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JugendschutzJugendschutz-Bestimmungen zum Jugendschutz am Taubertal-Festival 2010: Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person Steinbruch: mit sorgeberechtigter Person Alter von 18 bis oo Jahre Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben. Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde). Nachstehend zum Download die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“
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