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Jugendschutz

Jugendschutz-Bestimmungen zum Jugendschutz am Taubertal-Festival 2010:

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.

Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände:  mit Erziehungsberechtigtem

Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände:   mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz:     mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch:         mit Erziehungsberechtigtem

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.

Konzertgelände (ab 24.00 Uhr):  mit sorgeberechtigter Person

Campingplatz:     mit sorgeberechtigter Person

Steinbruch:         mit sorgeberechtigter Person

Alter von 18 bis oo Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände:  erlaubt
Campingplatz:     erlaubt
Steinbruch:         erlaubt

Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder       Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.

Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.

Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).

Nachstehend zum Download die
„Vereinbarung zur besonderen Obacht“
für Eltern, die ihre Kinder (7 – 15 Jahre) mit auf das Gelände nehmen.

„Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“
für die Übertragung der Sorgeberechtigung von den Eltern / dem Vormund auf einen dritten Erwachsenen. Diesem müssen die Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds angehängt werden.

 

 

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